Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Ribet Buse Rechtsanwälte, bearbeiten mit unserem Schwerpunkt das Recht des öffentlichen Dienstes, insbesondere das Beamtenrecht. In diesem Rechtsgebiet verfügen wir durch unsere jahrzehntelange Schwerpunkttätigkeit über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen. Hier arbeiten wir auch mit Verbänden und Gewerkschaften zusammen, die uns an ihre Mitglieder empfehlen.
Mandate aus anderen Rechtsgebieten, z.B. dem Zivilrecht, dem Verkehrsrecht oder dem Familienrecht, dem Arbeitsrecht ebenso wie Angelegenheiten aus anderen Spezialgebieten übernehmen wir aufgrund unserer Spezialisierung nicht. Auch Beihilfesachen und Burteilungsstreitigkeiten, die dem Beamtenrecht zuzuordnen sind, können wir aus Kapazitätsgründen nicht mehr übernehmen, ebenso nehmen wir keine strafrechtlichen Mandate und auch keine neuen disziplinarrechtlichen Mandate mehr an.
Durch unsere eigene Schwerpunktarbeit im öffentlichen Dienstrecht ist uns bewusst, dass eine kompetente Rechtsvertretung in einem rechtlichen Spezialgebiet von (tatsächlich) spezialisierten Rechtsanwälten durchgeführt werden sollte. Wir beschränken uns daher auf unsere vorgenannten Schwerpunkte und versuchen, bei Anfragen zu anderen Fällen nach Möglichkeit mit der Empfehlung eines spezialisierten Kollegen weiterzuhelfen.
Soweit wir Sie in Ihrem beamtenrechtlichen Anliegen aus Kapazitätsgründen nicht beraten bzw. außergerichtlich oder gerichtlich unterstützen können, empfehlen wir gerne die ebenfalls auf das Beamtenrecht sopezialisierte Kollegin Rechtsanwältin Dr. Heun, Mehringdamm 42, 10961 Berlin (818219290, E-Mail: kanzlei@bedenk-heun.de, www.bedenk-heun.de.
Frau Dr. Heun berät und vertritt seit seit über 10 Jahren Beamtinnen und Beamte in dienstrechtlichen Angelegenheiten und ist Mitautorin des renommierten Praxiskommentars „BDG – Bundesdiszipliargesetz und materielles Disziplinarrecht“.