Kanzleiprofil

Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Ribet Buse Rechtsanwälte, bearbeiten mit unserem Schwerpunkt das Recht des öffentlichen Dienstes, insbesondere das Beamtenrecht und das Disziplinarrecht. In diesen Bereichen verfügen wir durch unsere jahrzehntelange Schwerpunkttätigkeit über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen. Hier arbeiten wir auch mit Verbänden und Gewerkschaften zusammen, die uns an ihre Mitglieder empfehlen.

Mandate aus anderen Rechtsgebieten, z.B. dem Zivilrecht, dem Verkehrsrecht oder dem Familienrecht, dem Arbeitsrecht ebenso wie Angelegenheiten aus anderen Spezialgebieten übernehmen wir aufgrund unserer Spezialisierung nicht. Auch Beihilfesachen, die dem Beamtenrecht zuzuordnen sind, können wir aus Kapazitätsgründen nicht mehr übernehmen, ebenso nehmen wir keine strafrechtlichen Mandate mehr an.

Durch unsere eigene Schwerpunktarbeit im öffentlichen Dienstrecht ist uns bewusst, dass eine kompetente Rechtsvertretung in einem rechtlichen Spezialgebiet von (tatsächlich) spezialisierten Rechtsanwälten durchgeführt werden sollte. Wir beschränken uns daher auf unsere vorgenannten Schwerpunkte und versuchen, bei Anfragen zu anderen Fällen nach Möglichkeit mit der Empfehlung eines spezialisierten Kollegen weiterzuhelfen.