Beratung und Kosten

Gebühren und Kosten

Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines Beratungsgesprächs zunächst telefonisch, aber auch gerne schriftlich, etwa per E-Mail. Dazu sollten Sie die maßgeblichen Unterlagen vorab übermitteln. Einen evtl. Gesprächstermin stimmen Sie bitte mit unserem Sekretariat ab.

Die Kosten einer Erstberatung bemessen sich nach dem Umfang und der Bedeutung dessen, worüber die Beratung erfolgt, sie ist aber gesetzlich auf 190 EUR zzgl. MwSt. begrenzt. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung werden die Kosten im Regelfall von dort übernommen (evtl. mit Selbstbeteiligung). Zur Sicherheit können Sie vor Durchführung der Beratung eine entsprechende Deckungszusage einholen.

Wird aus der Beratung ein weitergehendes Mandat, dann fallen weitere anwaltliche Gebühren an, über die wir Sie im Rahmen der Beratung informieren können. Diese richten sich grds. nach dem Streitwert. Eine vorherige Beratungsgebühr geh dann in diesen weiteren Vertretungsgebühren auf.