VG Berlin, Abgeltung von Mehrarbeit nach Zurruhesetzung, Urteil v. 14.08.2014, VG 28 K 344.12

„Einen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung kann der Kläger nicht auf § 53 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der aufgrund von § 48 des Bundesbesoldungsgesetzes erlassenen Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung in ihrer am 31. August 2006 im Land Berlin gemäß Art. 125a Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und § 1 b Abs. 1 Nr. … VG Berlin, Abgeltung von Mehrarbeit nach Zurruhesetzung, Urteil v. 14.08.2014, VG 28 K 344.12 weiterlesen

Zeitnahe Geltendmachung

Zeitnahe Geltendmachung Macht der Beamte eine verfassungswidrige Unteralimentation geltend und erkennt das Bundesverfassungsgericht dies als gegeben an und verfügt eine rückwirkende Korrektur, dann stehen dem Beamten rückwirkend nur Ansprüche zu, die er zum einen zeitnah geltend gemacht hat, und die zum anderen noch nicht verjährt sind. Mit einer zeitnahen Geltendmachung sichert sich der Beamte die … Zeitnahe Geltendmachung weiterlesen

Mehrarbeitsabgeltung

Ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung von Mehrarbeit ist an hohe rechtliche Voraussetzungen gebunden und daher in den seltensten Fällen gegeben. Nach § 3 Absatz 1 BMVergV Bln wird die Vergütung, die im Ermessen des Dienstherrn steht (§ 2 BMVergV Bln), nur gewährt, wenn die Mehrarbeit von einem Beamten, der der Arbeitszeitregelung für Beamte unterliegt, in … Mehrarbeitsabgeltung weiterlesen

EuGH, Mehrarbeitsvergütung

Beamtinnen und Beamte erhalten für angeordnete Mehrarbeit Mehrarbeitsvergütung nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung. Die dort nach Besoldungsgruppen geregelten Stundensätze sind niedriger als die anteilige Besoldung für eine Arbeitsstunde. Das führt dazu, dass etwa eine hältig teilzeitbeschäftigte Beamtin für die über ihre monatlichen 20 regulären Arbeitsstunden hinaus geleitete 21. Arbeitsstunde weniger erhält, als ein vollzeitbeschäftigter Beamter, der diese Stunde … EuGH, Mehrarbeitsvergütung weiterlesen