VG Frankfurt, Urteil20.08.2012, 9 K 1691/12.F
1. Erholungsurlaub, Jahresurlaub, Mindesturlaub, bezahlter Jahresurlaub.Leitsatz
2. Art. 7 RL 2003/88/EG gilt unmittelbar für Beamtinnen und Beamte, und zwar hinsichtlich des Anspruchs auf einen bezahlten jährlichen Mindesturlaub von 4 Wochen wie auch hinsichtlich der Urlaubsabgeltung bei einer Beendigung des Beamtenverhältnisses.
3. Kann der durch Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG garantierte Anspruch auf einen jährlichen Mindesturlaub wegen krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit i. S. d. § 86 Abs. 1 HBG nicht erfüllt werden und endet das Beamtenverhältnis durch Übertritt in den Ruhestand, so steht der Beamtin bzw. dem Beamten VG Frankfurt, Urteil20.08.2012, 9 K 1691/12.F weiterlesen